Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion
Logo der Christy Brown Schule
Zeichnungen von verschiedenen Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Besonderheiten vor einen dreifarbigen Hintergrund (gelb, orange, rot), daneben das Logo das LVR-Christy-Brown-Schule.

Informationen und Formulare für Entschuldigung, Beurlaubung, Notbetreuung, etc. (auch auf Türkisch)

Informationen zu Fehlzeiten, Krankmeldung, Entschuldigung, ärztliches Attest (Formulare zum Downloaden siehe unten)

Beurlaubung:

Wenn ein Kind gesund ist, aber nicht in die Schule gehen soll, braucht es eine Beurlaubung. Diese Beurlaubung können Sie schriftlich bei der Schulleitung beantragen. Dies sollte möglichst eine Woche vorher geschehen. Beurlaubungen direkt vor und nach Ferienzeiten sind in der Regel nicht möglich (Ausnahmen z.B: für Rehabilitationsmaßnahmen, Kur ,..) (SchulG NRW § 43 Nr. 3/Runderlass 12-52 Nr.21).

Abmeldung wegen eines ärztlichen Termins:

Wenn Eltern für ihr Kind einen Arzttermin vereinbaren, obwohl das Kind schulfähig ist, so liegen sicher gute Gründe vor: Vor- und Nachsorgeuntersuchung, Diagnostik, Beratung. Diese Termine sollten am Nachmittag stattfinden, außerhalb der Schulzeit. Schließlich ist das Kind schulpflichtig. Sollte dies trotz Bemühungen nicht möglich sein, dann informieren Sie die Klassenleitung bitte frühzeitig über diesen Termin und schreiben Sie, genau wie bei der Erkrankung, eine „Entschuldigung“ mit Angabe des Grundes (Vordruck). Der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin vermerkt dies bei Meldung im Klassenbuch. Die Fehlzeit gilt dann als entschuldigt.

Krankmeldung:

Wenn ein Kind krank ist, dann ist es nicht schulfähig. Dann braucht es auch keine Beurlaubung. Folgender Ablauf ist dann wichtig:

a. Bitte rufen Sie in der Schule an / schicken uns eine E-Mail und melden ihr Kind ab (0203/519660; info@cbsduisburg.de), sonst machen wir uns Sorgen.

b. Wenn ihr Kind wieder in die Schule kommt, geben Sie ihm bitte immer eine schriftliche „Entschuldigung“ mit, in welcher der Grund des Fehlens genannt wird (SchulG NRW § 43 Nr. 2). Das gilt auch, wenn Sie das Kind telefonisch oder per WhatsApp abgemeldet haben. Einen Vordruck finden Sie auf unserer Homepage (siehe unten) oder bekommen diesen von den Klassenlehrer*innen. Natürlich können Sie auch etwas Eigenes auf einem extra Blatt formulieren. Bekommen wir keine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes, wird die Fehlzeit als unentschuldigt eingetragen.

Ärztliches Attest:

Ein ärztliches Attest müssen Sie nur dann vorlegen, wenn die Schule dieses verlangt. Die Schule ist in begründeten Ausnahmefällen dazu berechtigt. Das kann vor allem bei häufigen, langen oder regelmäßigen Fehlzeiten passieren, wenn die Schule gesundheitliche Gründe bezweifelt.

Übermäßige Fehlzeiten:

Wenn ein Kind besonders häufig fehlt oder die Gründe unklar sind, wird die Schule den Kontakt mit den Eltern suchen, um die Situation zu klären. Natürlich ist das Kind verpflichtet, die Inhalte nachzuholen, was aber selbst bei großer Anstrengungen oftmals schwerfällt. Häufige Fehlzeiten führen meist zu massiven Lernlücken. Die Verantwortung der Einhaltung der Schulpflicht liegt bei den Eltern. Lehrpersonen und Schulleitung sind verpflichtet, auf die Kinder und Erziehungsberechtigten einzuwirken, wenn der Schulpflicht nicht nachgekommen wird. Ist dies erfolglos, wird die zuständige Ordnungsbehörde sowie das Jugendamt informiert (SchulG NRW §41). Möglich ist auch die Anordnung eines schulärztlichen Gutachtens (SchulG NRW §43 Nr.2).

Notbetreuung:

Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 bieten wir im größeren Umfang als bisher eine Notgruppe an. In Kooperation mit dem Träger „Die Kurbel“ findet dienstags und mittwochs von 13.00 -15.00 Uhr eine Betreuung in der Schule statt. Die medizinische und pflegerische Versorgung ist über das LVR Pflegepersonal gesichert. Die Therapien finden ebenso in der Zeit statt.

Da es nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen (ca. 30) für die Betreuung gibt, werden zunächst die Schüler*innen berücksichtigt, deren Eltern (beide), bzw. bei Alleinerziehenden(eine/r) eine Arbeitgeberbescheinigung beifügen können. Sollten dies zu viele SuS sein, wird per Losverfahren entschieden, wer teilnehmen darf und alle andere SuS rücken auf eine Warteliste. SuS von Eltern die keine Erklärung beifügen können, können nur berücksichtigt werden, wenn frei Plätze vorhanden sind.

Die Abholung der Schülerinnen und Schüler nach der Notbetreuung erfolgt durch die Eltern bzw. durch die Erziehungsberechtigten.

.

Broşür devamsızlık, hastalık izni, mazeret, sağlık raporu Devamsızlık izni:

Bir çocuk sağlıklıysa ancak okula gitmesi gerekmiyorsa izin alması gerekir. Bu izin için mümkünse bir hafta önceden okul yönetimine yazılı olarak başvurabilirsiniz.

Tatil dönemlerinden hemen önce ve sonra izin verilmesi genellikle mümkün değildir (istisnalar, örneğin rehabilitasyon önlemleri, tedaviler,...). (SchulG NRW § 43 No. 3 / Genelge 12-52 No. 21.

Doktor randevusu nedeniyle iptal:

Ebeveynler çocukları için bir doktor randevusu ayarlıyorsa, Okul mecburiyeti sebebiyle bunu mümkün mertebe Okul saatleri dısında yapınız. Tüm çabalarınıza rağmen bu mümkün değilse, lütfen sınıf öğretmenine bu randevuyu zamanında bildirin ve - tıpkı hastalıkta olduğu gibi - nedeni (biçimi) ile birlikte bir "mazeret" yazın. Sınıf öğretmeni bunu sınıf defterine not eder; devamsızlık mazeret sayılır.

Hastalık bildirimi:

Bir çocuk hasta ise, evde kalmalıdır. O zaman izin almasına gerek yoktur. Aşağıda belirtildigi gibi yapmanızı rica ederiz:

a. Lütfen okulu arayın / bize bir e-posta gönderin hasta oldugunu bildirin (0203/519660; info@cbsduisburg.de), aksi takdirde endişeleniriz.

b. Çocuğunuz okula döndüğünde, lütfen ona her zaman devamsızlık nedenini belirten yazılı bir “mazeret” kagidi verin (SchulG NRW § 43 No. 2). Ana sayfamızda bir form bulabilir veya sınıf öğretmeninden bir tane alabilirsiniz. Elbette ayrı bir kağıda kendinize ait bir şeyler de yazabilirsiniz. Sebebini belirten yazılı bir mazeret tarafımıza ulaşmadığı takdirde devamsızlık mazeretsiz sayılır.

Doktor Raporu:

Yalnızca okul gerektiriyorsa bir sağlık raporu ibraz etmeniz gerekir. Okul, gerekçeli istisnai durumlarda bunu yapma hakkına sahiptir. Bu, özellikle sık, uzun süreli veya düzenli devamsızlık durumunda, okulun sağlık nedenlerinden şüphe duyması durumunda meydana gelebilir.

Aşırı devamsızlık:

Bir çocuk özellikle sık sık devamsızlık yapıyorsa veya nedenleri net değilse, okul durumu açıklığa kavuşturmak için velilerle iletişime geçecektir. Elbette çocuk içeriği yakalamakla yükümlüdür, ancak bu kolay olmicaktır. Sık devamsızlık genellikle büyük öğrenme boşluklarına yol açar.

Zorunlu eğitime uymak velilerin sorumluluğundadır. Öğretmenler ve okul yönetimi, zorunlu eğitime uyulmaması durumunda çocukları ve yasal velilerini etkilemekle yükümlüdür. Bu başarısız olursa, sorumlu düzenleyici makam ve gençlik dairesi bilgilendirilecektir. (Okul Yasası NRW §41).

Aksi takdirde okul sağlık Raporu dünzenlenlenecektir (SchulG NRW §43 No. 2).